Wir unterstützen Sie umfassend, von der Mietbuchhaltung bis hin zur Instandhaltung.
Behörden und Versicherungen
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, soweit es die Verwaltung betrifft und keine Rechtsberatung darstellt
- Prüfung des Versicherungsbedarfs im Einvernehmen mit dem Eigentümer
- Schadenabwicklung mit Handwerkern und Versicherungsgesellschaften
- Rechtsberatung; falls erforderlich in Zusammenarbeit mit ausgewählten Rechtsanwälten; nach Absprache mit dem Eigentümer
Hausverwaltervergütung
Die Vergütung für unsere Hausverwaltung beträgt derzeit je nach Größe des Objektes zwischen 23 € und 35 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Wohneinheit bei Wohnobjekten.
Bei Gewerbeobjekten 5% incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Berechnungsgrundlage ist hier die Brutto-Sollmiete einschließlich aller Nebenkosten.
Bei sehr großen Objekten – Brutto-Sollmiete von mehr als 20 T€- liegt die Vergütung unter 5% der Brutto-Sollmiete. Die Kriterien für die Bemessung der Höhe der Vergütung dieser Objekte ergeben sich aus Lage, Baujahr, Ausstattung und Zustand, sowie der Anzahl der Wohn- und/oder Geschäftseinheiten, Garagen und Stellplätzen. Mit dieser Vergütung sind unsere gesamten Grundleistungen im kaufmännischen und technischen Bereich abgegolten.
Leistungen von Kooperationspartnern sind getrennt mit diesen abzurechnen.
Hilfskräfte und Bewirtschaftungsmaterial
- Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Verwaltungs-Hilfskräften wie Hausmeister, Reinigungspersonal etc.
- ggf. Beschaffung der erforderlichen Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Hausmeistergeräte, Putzmittel und –geräte
- Beschaffung der notwendigen Versorgungsgüter, wie z.B: Heizmaterial, Strom, Wasser, Gas jeweils im Einvernehmen mit dem Eigentümer
Instandhaltung und technische Betreuung
- Laufende Überwachung des baulichen Zustands, ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter; in Zusammenarbeit mit ausgewählten Architekturbüros
- Ausschreibung von Schönheits- und Instandhaltungsreparaturen
- Vergabe aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen, die kostengünstig und solide tätig sind. Dazu gehören u.a.. Ausschreibungen, Kontrolle der Leistungserbringung, Rechnungsprüfung, Gewährleistungsverfolgung
- Überwachung der Ausführung von Reparaturen
- Abnahme der Reparaturen und ggf. Überwachung von Nachbesserungen und Mängelbeseitigung
- Maßnahmen, die über eine ordnungsgemäße technische Bewirtschaftung des Objektes hinausgehen ,wie z.B. Umbau-Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen, werden nur auf Grund gesonderter Absprachen und Verträge mit dem Eigentümer durchgeführt
- Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
Mietbuchhaltung und Abrechnung
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge
- Erstellung von monatlichen Verwaltungsabrechnungen (Einnahme- Überschussrechnungen)
- Monatliche Fertigung von Inkassolisten, aus welchen der Mieteingang für jede Einheit mit Rückständen oder Vorauszahlungen ersichtlich ist
- Erstellung der Jahresabrechnungen (Einnahme- Überschussrechnungen) für den Steuerberater verwendbar
- Bei Bedarf Kontakt zum jeweiligen Steuerberater, damit dieser, die für ihn notwendigen Unterlagen erhält
- Erstellen der Nebenkosten-Abrechnung für die Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
Mietverhältnisse
- Kündigung und Neuabschluss von Mietverträgen mit Zustimmung des Eigentümers
- Abnahme-Service: Begehung der Wohnung bei Mieterwechsel; protokollierte Wohnungsabnahme
- Auswahl von Mietinteressenten ; in Zusammenarbeit mit ausgewählten Immobilien-Maklern
- Abschluss von Mietverträgen, die die jeweils aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen; in Vertretung des Eigentümers
- Mieterkorrespondenz
Mietzins
- Überwachung des Mieteingangs, ggf. Betreibung, z.B. durch Beauftragung eines Rechtsanwaltsbüros
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, sowie die Anhebung der Mieten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- Anlage der Mietkautionen
Zahlungsverkehr
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Veranlassung und Überwachung der Zahlungen aller Abgaben, die das Anwesen betreffen:
- Zahlungen von Betriebskosten -Guthaben an die Mieter bzw. Aufforderung, die Betriebskosten-Nachzahlungen von den Mietern zu erhalten.
- Zahlungen an Versorger
- Abbuchungen von Steuern und anderen städtischen Abgaben
- Pünktliche Zahlungen z.B. an Versicherungen
- Überweisungen des Mietüberschusses an den Eigentümer
- Überweisungen größeren Umfangs nur in Absprache mit dem Eigentümer